Wer kann Leistungen nach dem SGB II erhalten?
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind
- hilfebedürftig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Wer ist erwerbsfähig (§ 8 SGB II)?
Eine Person ist erwerbsfähig, wenn sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist.
Wer ist hilfebedürftig (§ 9 SGB II)?
Eine Person / Familie ist hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigen Einkommen und Vermögen sichern kann.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Das Jobcenter in Neunkirchen ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus Neunkirchen, Ottweiler, Spiesen-Elversberg und Schiffweiler.
Die Geschäftsstelle in Illingen betreut die Bürgerinnen und Bürger von Illingen, Merchweiler und Eppelborn.
Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II?
Der schnellste und einfachste Weg ist die Antragstellung über unsere digitalen Angebote www.jobcenter.digital und die Jobcenter-App.
Sollten Sie die digitalen Angebote nicht nutzen können, finden Sie hier alle Formulare für die Antragstellung: