Herzlich willkommen im Jobcenter Neunkirchen
WICHTIGE ÄNDERUNG AB JULI 2026
Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst.
Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name: Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage.
Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden.
Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird.
Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst.
Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden ist sichergestellt.
Kennen Sie schon unsere digitalen Angebote? Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

jobcenter.digital
Sie können jetzt viele unserer Jobcenter-Angebote digital nutzen und Ihre Anliegen einfach und jederzeit online erledigen.
www.jobcenter.digital

Jobcenter-App
Die Jobcenter-App bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten jederzeit auch von unterwegs zu erledigen.
Laden Sie sich die App noch heute auf Ihr Smartphone.

Online-Terminvereinbarung
Buchen Sie einfach online einen Termin für Ihr Gespräch mit uns.
Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung OTV:
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
(unterminierter Zugang nur für Notfälle)




