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 Herzlich willkommen im Jobcenter Neunkirchen

Das Bürgergeld kommt

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Ihre SGB II-Leistungen (Hartz IV) werden von uns automatisch zum Jahreswechsel auf das neue Bürgergeld umgestellt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, wenn Sie im laufenden Bezug von SGB II-Leistungen sind.

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Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

(unterminierter Zugang nur für Notfälle)

Bürgergeld – Änderungen ab 01.01.2023

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Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Wichtige Rufnummern

weitere Informationen

Jobcenter Neunkirchen 06821 204 242
  06821 204 819
Geschäftsstelle Illingen 06825 4048 234
  06825 4048 308
Hotline für Neukunden 06821 204 226
Hilfe in Notsituationen 06821 204 892
  06821 204 315
Beauftragte für Chancengleichheit 06821 204 878

 

Günstiger Bahn fahren und beim Strom sparen

Fair-Ticket des SaarVV

Was ist das Fair-Ticket und wer kann es nutzen?

Zum 1. Juli 2021 gibt es im Saarland eine Tarifreform im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ab diesem Datum haben alle Leistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und WoGG ein Anrecht auf eine verbilligte Monatskarte („Fair-Ticket“), mit der sie saarlandweit zu beliebig vielen Fahrten im saarVV-Netz berechtigt sind.
 

Das Fair-Ticket gibt es in zwei Varianten:

Fair-Ticket: Gilt Montag bis Freitag ab 09:00Uhr in allen Bussen und Bahnen im Saarland. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, also auch bereits vor 09:00 Uhr. Das Fair-Ticket kostet als Monatskarte 29,00 €.

Fair-Ticket Plus: Gilt ganztätig in allen Bussen und Bahnen im Saarland und kostet als Monatskarte 39,00 €.

Ausgenommen vom Kauf des Fair-Tickets sind Schüler und Auszubildende. Für sie stehen eigene Zeitkarten zur Verfügung, deren Kosten im Rahmen der Regelungen für Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie nach dem Schülerförderungsgesetz Saarland erstattet werden können.
 

Wie kann das Fair-Ticket erworben werden?

Voraussetzung für den Kauf eines Fair-Tickets ist ein Berechtigungsnachweis. Dieser Berechtigungsnachweis ist landesweit einheitlich und wird vom jeweiligen Sozialleistungsträger ausgestellt.

Zum Start des Fair-Tickets wurde einmalig allen Nutzungsberechtigten ein Berechtigungsnachweis per Post zugesandt. Dieser Nachweis ist bis zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gültig.

Wenn Sie die Leistungen des Jobcenters Neunkirchen nach dem 31.05.2021 erstmalig erhalten haben oder wenn Ihr Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und Sie das Fair-Ticket des SaarVV nutzen wollen, beantragen Sie Ihren Berechtigungsnachweis bei uns telefonisch oder per Mail. (siehe Kontakt)

Wo gibt es weitergehende Informationen zum Fair-Ticket?

Ausführliche Infos zum Fair-Ticket und zum Fair-Ticket Plus gibt es auf der Internetseite des SaarVV (www.saarvv.de) und unter der SaarVV-Hotline (Tel.: +49 6898 500 4000)

Infoschreiben in arabischer Sprache

Infoschreiben in englischer Sprache

StromsparCheck

Sie wollen wissen, wie Sie Strom und Energie sparen und damit Ihren Geldbeutel entlasten können? Der Strom-Spar-Check informiert über Einsparmöglichkeiten und stellt Energiesparhilfen kostenlos zur Verfügung.

Hier können Sie den Flyer als PDF-Datei einsehen.


Mehr Infos und Kontakt unter:

www.stromsparcheck-saar.de

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

weitere Informationen

Sie suchen Hilfestellung für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause? Sie wollen Berufstätigkeit und Kindererziehung gut miteinander vereinbaren?
Sie brauchen Rat und Hilfe rund um die Themen Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitausbildung oder Qualifizierung in Teilzeit?

Dann hilft Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Frau Mona Oberkircher gerne weiter.

Sie erreichen Frau Oberkircher unter: 06821 204 878 oder per Mail: mona.oberkircher@jobcenter-ge.de

Bürgergeld für einen Monat – Kostenübernahme von Heizkosten


Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln.…

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Videotelefonie mit Kunden

Das Jobcenter Neunkirchen bietet ab dem 1. 1. 2022 seinen Kundinnen und Kunden einen neuen Service: Beratungen können auch in der Form eines Videogesprächs durchgeführt werden.

Fragen Sie bei Ihren…

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